25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Landeskirchliche Webseite in neuer Gestalt

Die Webseite der württembergischen Landeskirche hat eine umfassende Neugestaltung erfahren. Ziel dieses Relaunchs ist es, Sie noch besser und komfortabler über das kirchliche Leben zu informieren. Die Seite ist jetzt Teil des Gemeindebaukastens des Evangelischen Medienhauses in Stuttgart.

Weiterlesen

Zum Tod von Oberkirchenrat i. R. Prof. Dr. Hartmut Jetter

Oberkirchenrat i. R. Prof. Dr. Hartmut Jetter ist am 31. Oktober im Alter von 94 Jahren gestorben. Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl würdigte den ehemaligen Theologischen Dezernenten, Hochschul-Dozenten und -Professor als "geschätzten Lehrer der Landeskirche“.

Weiterlesen

„Das Gebet für den Frieden ist der Anfang allen Tuns“

Friedenspfarrer Stefan Schwarzer und die Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK-Württemberg) setzen sich für eine differenzierte und umfassend empathische Auseinandersetzung mit dem Ukraine-Krieg und dem Konflikt im Nahen Osten ein.

Weiterlesen

„Dieser Hass endet nicht bei den Juden.“

Landesbischof Gohl verurteilt Antisemitismus, der unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und Israelkritik auftritt: Offenen Israelhass bei Demonstrationen und in der Kirchengemeinde Langenau, die sich mit den jüdischen Opfern des Hamas-Überfalls solidarisiert, beobachte er mit Sorge.

Weiterlesen

„Rechtsextremismus und christlicher Glaube unvereinbar“

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sprach am 5. Oktober in Ulm bei der Demonstration gegen den AfD-Parteitag. „Rechtsextremismus und christlicher Glaube sind unvereinbar“, sagte er und nannte den am 9. November in Ulm geplanten AfD-Parteitag eine bewusste Provokation.

Weiterlesen

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl (2. Reihe, 2. von links) hat bei der Unterzeichnung des Strategiedialogs Landwirtschaft am 7. Oktober im Stuttgarter Neuen Schloss stellvertretend die Anliegen der vier großen Kirchen in Baden-Württemberg hervorgehoben.

Stellungnahme zum Strategiedialog Landwirtschaft

Kirchen in Baden-Württemberg nehmen Stellung zum Abschluss des Strategiedialogs Landwirtschaft der baden-württembergischen Landesregierung: „Erhalt der kleinstrukturierten und kleinbäuerlichen Landwirtschaft in Baden-Württemberg und weltweit ist Anliegen der Kirchen.“

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y