25.10.2025

Landeskirche wappnet sich gegen Unterwanderung durch Extremisten

Wer sich menschenfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder exklusiv völkisch-nationalistisch betätigt, kann nach Einzelfallprüfung sein Wahlrecht verlieren 

Die Landessynode hat dem „Folgeantrag Unvereinbarkeitsbeschluss Rechtsextremismus“ mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit könnten Personen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen stehen, künftig ihr passives Wahlrecht verlieren. 

Prof. Dr. Martin Plümicke
Prof. Dr. Martin Plümicke, stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses

Die Handreichung zur Kirchlichen Wahlordnung ist präzisiert worden, um den Ausschluss von Menschen mit extremistischen Einstellungen von kirchlichen Leitungsämtern im Einzelfall zu erleichtern.

Die Änderung betrifft das passive Wahlrecht von Kirchenmitgliedern, zum Verlust führt die Unterstützung kirchenfeindlicher Betätigungen. Diese sind „insbesondere solche, die deshalb im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder zu den Grundsätzen ihrer Ordnung stehen, weil sie die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen zum Beispiel durch menschenfeindliche, rassistische, antisemitische oder exklusiv völkisch-nationalistische Äußerungen in Frage stellen“, heißt es nun in der Handreichung. Die Änderung wurde in der Landessynode in ihrer Herbsttagung mit großer Mehrheit beschlossen.

Einzelfallprüfung anhand von fünf Kriterien

Bei der Einzelfallbewertung soll wie bislang der theologische Maßstab entscheidend sein, da die Kirche sich nicht ausschließlich auf Einschätzungen staatlicher Stellen verlassen könne, so der Oberkirchenrat. Anhand von fünf Kriterien muss geprüft werden, ob die betreffende Person als öffentlich auftretender Funktionsträger für eine vom Verfassungsschutz als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestufte Partei in Widerspruch zum Evangelium steht. Je nach Rolle der Person ist zu prüfen, ob diese Person als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber für die Wahl zum Kirchengemeinderat oder zur Landessynode durch ihr Verhalten:

  • offenkundig und beharrlich Jesus Christus als alleinigen Herrn der Kirche leugnet
  • die Verkündigung Christi grob missachtet
  • der Ordnung im Zusammenleben der Gemeinde entgegenwirkt und damit ihr Zeugnis unglaubwürdig macht
  • als gewähltes oder zugewähltes Mitglied des Kirchengemeinderats oder der Bezirkssynode eine schwere Verfehlung in der Amts- oder Lebensführung begeht
  • oder ob sie als Pfarrerin oder Pfarrer einer Vereinigung angehört oder sie auf andere Weise unterstützt, und ob sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Amt tritt oder in der Wahrnehmung ihres Dienstes wesentlich behindert wird 

Verfahren zum Ausschluss vom passiven Wahlrecht

Der Beschluss, ein Gemeindeglied nicht in die Wählerliste aufzunehmen, fällt der Kirchengemeinderat. Dieser kann nur getroffen werden, nachdem der Versuch misslungen ist, bei dem Betroffenen Einsicht zu wecken. Dieser Beschluss gilt weiterhin nur für die bevorstehende Wahl. Bei Widerspruch gegen den Beschluss können Visitatoren – also Dekaninnen, Dekane, Prälatinnen oder Prälaten – anderweitig entscheiden und die Aufnahme in die Wählerliste anordnen.

Die Landeskirche in den sozialen Netzwerken

@elkwue - Newskanal der Landeskirche

@WissensWerte - Infokanal der Landeskirche

@GlaubensSachen - täglich christliche Impulse

Hinweis für Kirchengemeinden

Kirchengemeinden sind herzlich eingeladen, Texte wie diesen von www.elk-wue.de in ihren eigenen Publikationen zu verwenden, zum Beispiel in Gemeindebriefen. Sollten Sie dabei auch die zugehörigen Bilder nutzen wollen, bitten wir Sie, per Mail an kontaktdontospamme@gowaway.elk-wue.de nachzufragen, ob die Nutzungsrechte für den jeweiligen Zweck vorliegen. Gerne können Sie alle Bilder nutzen, die Sie im Pressebereich unserer Webseite finden. Sie möchten in Ihrem Schaukasten auf unsere Webseite verlinken? Hier erfahren Sie, wie Sie dafür einen QR-Code erstellen können. 

Weitere Meldungen, die Sie interessieren könnten

Dieter Kaufmann im Sommer 2016 im Stuttgarter Hospitalhof.

"Gemeinsam für eine gute Gesellschaft"

Der Verbandsrat des Diakonischen Werks Württemberg hat Oberkirchenrat Dieter Kaufmann vorzeitig zum Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werks Württemberg wiedergewählt. Kaufmann hat den Vorsitz seit 2009 inne.

Weiterlesen

Erzbischof Stephan Burger (Freiburg), Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July (Württemberg), Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Landesbischof Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Baden) und Landtagspräsidentin Muhterem Aras. (vlnr)

Jahresempfang der Landeskirchen

Am 6. Dezember haben die beiden Landeskirchen in Baden-Württemberg im Stuttgarter Neuen Schloss zu ihrem Jahresempfang eingeladen. Zu Gast waren neben den Landesbischöfen sowie deren katholischen Kollegen unter anderen Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landtagspräsidentin Muhterem Aras.

Weiterlesen

Zeltkirche in Lauffen 2016

Besucherrekord bei Zeltkirche

Die Zeltkirche des württembergischen Amtes für missionarische Dienste hat dieses Jahr bei vier Einsätzen mit insgesamt nahezu 40.000 Besuchern alle bisherigen Zahlen übertroffen. Bisher lag die Höchst-Besucherzahl bei knapp 30.000 im Jahr 2006. Zeltkirchenpfarrer Thomas Wingert teilte am Wochenende in Stuttgart mit, dass beim Einsatz in Lauffen am…

Weiterlesen

„Fröhlich unterwegs zu den Menschen“

Heute wurde die neue Stuttgarter Prälatin Gabriele Arnold in ihr Amt eingeführt. „Advent heißt Ankunft. Wir erwarten die Ankunft Gottes in unseren Herzen und wir erwarten die Ankunft Gottes in unserer Welt“, sagte Arnold in ihrer Predigt beim Gottesdienst in der Stuttgarter Stiftskirche.

Weiterlesen

Dekan im Kirchenbezirk Bad Urach-Münsingen

Gelassen und hoffnungsvoll ins neue Amt

Der Großbottwarer Pfarrer Norbert Braun wird neuer Dekan im evangelischen Kirchenbezirk Bad Urach-Münsingen mit Dienstsitz in Münsingen. Am 23. November sprach sich das Besetzungsgremium des Bezirks für den 54-jährigen Theologen aus. Norbert Braun folgt Michael Scheiberg nach, der seit 1. April im Ruhestand ist.

Weiterlesen

Landeskirche gut aufgestellt

Am 21. November beginnt im Stuttgarter Hospitalhof die Herbsttagung der Württembergischen Evangelischen Landessynode. Bei der heutigen Pressekonferenz wurde der landeskirchliche Haushaltsplan für das Jahr 2017 vorgestellt.

Weiterlesen

Farbschwäche:

Benutzen Sie die Schieberegler oder die Checkboxen um Farbeinstellungen zu regulieren

Einstellungen für Farbschwäche

Schrift:

Hier können die Schriftgröße und der Zeilenabstand eingestellt werden

Einstellungen für Schrift

Schriftgröße
D
1
U

Zeilenabstand
Q
1
W

Tastenkombinationen:

Mit den aufgeführten Tastenkombinationen können Seitenbereiche direkt angesprungen werden. Verwenden Sie auch die Tabulator-Taste oder die Pfeiltasten um in der Seite zu navigieren.

Inhalt Tastenkombinationen

Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Barrierefreiheit: A
Hauptnavigation: M
Toolbar Menü: T
Inhalt: C
Footer: F
Schriftgröße +: U
Schriftgröße -: D
Zeilenabstand +: W
Zeilenabstand -: Q
Nachtmodus : Alt (Mac Option Key) + J
Ohne Bilder: Alt (Mac Option Key) + K
Fokus: Alt (Mac Option Key) + G
Tasten­kombinationen: Alt (Mac Option Key) + O
Tastensteuerung aktivieren: Alt (Mac Option Key) + V
Alles zurücksetzen: Alt (Mac Option Key) + Y